Zum Hauptinhalt springen
Zielquote gemäß FüPoG II
Verantwortung

Zielquote gemäß FüPoG II

Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst in der Fassung des Zweiten Führungspositionen-Gesetzes.

Im August 2021 ist das Zweite Führungspositionen-Gesetz – FüPoG II – in Kraft getreten. Nachfolgende Angaben beziehen sich auf die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat der Verwaltungsgesellschaft Otto mbH sowie die beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführung der Otto (GmbH & Co KG aA).

Der Aufsichtsrat hat folgende Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat festgelegt: Im Aufsichtsrat der Otto (GmbH & Co. KGaA) soll bis spätestens zum 28. Februar 2030 ein Ziel von mindestens fünf Frauen und ein Frauenanteil von mindestens 25 % erreicht werden.

Für die Geschäftsführung der Otto Verwaltungsgesellschaft mbH wurde vom Gesellschafterrat der Otto (GmbH & Co. KGaA) ein Ziel von mindestens zwei Frauen und ein Frauenanteil von mindestens einem Drittel bis spätestens zum 28. Februar 2030 festgelegt.

Die Geschäftsführung hat für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführung folgende Zielgrößen festgesetzt: Sowohl für die erste als auch für die zweite Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung der Otto (GmbH & Co. KGaA) wurde eine Zielgröße für den Frauenanteil von 25 % bis zum 31. Dezember 2025 bestimmt.