
Zielquote gemäß FüPoG II
Im August 2021 ist das Zweite Führungspositionen-Gesetz – FüPoG II – in Kraft getreten. Nachfolgende Angaben beziehen sich auf die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat der Verwaltungsgesellschaft Otto GmbH sowie die beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführung der Otto (GmbH & Co KG).Im Aufsichtsrat der Unternehmensgruppe soll bis zum 28. Februar 2023 eine Zielquote von mindestens 25 Prozent erreicht werden. Für die Geschäftsführung der Verwaltungsgesellschaft Otto GmbH wurde zum 28. Februar 2023 eine Zielquote von mindestens 30 Prozent festgelegt. Darüber hinaus lag der Frauenanteil auf der ersten Führungsebene der Otto (GmbH & Co KG) unterhalb der Geschäftsführung zum Fristende 31. Dezember 2021 bei 27 Prozent (12 Frauen von insgesamt 44 Führungskräften) und auf der zweiten Führungsebene bei 30 Prozent (44 Frauen von insgesamt 146 Führungskräften). Die in 2017 gesetzte Zielquote von 29 Prozent für die erste Führungsebene wurde trotz umfangreicher interner Transformationsprozesse knapp unterschritten. Für die zweite Führungsebene hingegen konnte die in 2017 gesetzte Zielquote von 20 Prozent überschritten werden. Mit Beschluss vom 29. März 2022 wurde eine Zielgröße für den Frauenanteil von 28 Prozent für die erste und 25 Prozent für die zweite Ebene unterhalb der Geschäftsführung der Otto (GmbH & Co KG) bis zum 31. Dezember 2025 bestimmt.